Neue Regelung zur korrekten Aufbewahrung von Tresorschlüsseln

Aktuelles Urteil verschärft die Aufbewahrung von Schlüsseln zum Waffenschrank

Bild zu: Neue Regelung zur korrekten Aufbewahrung von Tresorschlüsseln

Das NRW-Innenministerium (CDU) hat sich wohl auf Grundlage der aktuellen OVG-Entscheidung mit einem Musterschreiben an die Kreispolizeibehörden im Land gewendet, um auf die Aufbewahrung der Waffen und die entsprechende Umsetzung hinzuweisen – und gegebenenfalls entsprechend zu reagieren. 

Bei dem oben angesprochenen Urteil ging es maßgeblich um die sichere Unterbringung der Schlüssel zu einem Waffenschrank, der die gesetzlichen Standards erfüllt. Hierzu heißt es genau: „Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem Urteil vom 30.08.2023 (Az. 20 A 2384/20) neuen Zündstoff in Sachen Waffenaufbewahrung geschaffen. Nach Auffassung des OVG seien die Schlüssel zu einem Waffenschrank „in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.“  (Zitat aus dem Pirsch-Artikel vom 22.02.2024)

Zum genauen Sachverhalt des Urteils: „In das Haus des Jägers aus Duisburg war während seines Urlaubs eingebrochen worden und aus dem - unbeschädigt gebliebenen - Waffenschrank waren zwei Kurzwaffen und Munition gestohlen worden. Der Waffenschrank entsprach dem gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandard. Die Schlüssel zu diesem Schrank bewahrte der Kläger in einem etwa 40 Kilogramm schweren, dick- und doppelwandigen Stahltresor mit Zahlenschloss auf.“ (Ziat aus dem Artikel der LTO vom 31.08.2023)

Kurz und knapp bedeutet das jetzt, dass der Schlüssel eines Waffenschrankes in einem Tresor derselben Sicherheitsstufe wie der Schrank selbst unterzubringen ist. Alternativ lassen sich viele Waffenschränke vom Hersteller auch auf ein Zahlenschloss umrüsten.

Das Urteil an sich und der aktuelle Umgang damit zeigt deutlich, dass legale Waffenbesitzer äußerst sensibel mit ihrer Handhabung und Aufbewahrung umgehen müssen, um nicht bei fehlerhafter Lagerung ihre Zuverlässigkeit zu verlieren. 

Unbedingt lesenswerte Artikel, die das Thema näher beleuchten:

Pirsch.de

Legal Tribune Online (LTO)

Merkblatt zur WaffenaufbewahrunG (PDF der Polizei.NRW)

Info zu Vor-Ort-Kontrollen der Waffenbehörde (Polizei.NRW)